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Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2012) - Niedrigstenergiegebäude ab 2021

Seit Oktober 2009 gilt die »EnEV 2009. Doch schon jetzt ist absehbar, dass es in 2012 eine weitere Novelle der Energieeinsparverordnung geben wird. So hatte es die Bundesregierung bereits 2007 in einer Kabinettsklausur in Meseberg beschlossen (Integriertes Energie- und Klimaprogramm - IEKP). Gegenüber der EnEV 2009 soll das Anforderungsniveau noch einmal um 30% angehoben werden.

Parallel dazu hat die Europäische Union im Sommer 2010 eine neue Gebäuderichtlinie (»EPBD 2010) beschlossen. Danach sind verschärfte Anforderungen bei Neubauten und Bestandsgebäuden in den Mitgliedsländern einzuführen. Die Richtlinie ist bis Juli 2012 in nationales Recht umzusetzen.

  • Ab 2021 sind alle Neubauten als »Niedrigstenergiegebäude auszuführen.
  • Die Aushangpflicht für »Energieausweise wird auf öffentlich zugängliche Gebäude ab 500 m² Nutzfläche gesenkt. Ab 2015 gilt die Aushangpflicht auch für Gebäude mit 250 m² Nutzfläche.
  • Energieausweise müssen bei Verkauf und Vermietung unaufgefordert vorgelegt werden. In Verkaufs- und Vermietungsanzeigen ist eine Energiekennzahl anzugeben.
  • Für Energieausweise werden Qualitätskontrollen eingeführt.

Am 28.9.2010 hat die Bundesregierung ihr »Energiekonzept verabschiedet. Auch hier wurde festgelegt, dass mit der EnEV 2012 begonnen werden soll, das Niveau des "klimaneutralen Gebäudes" (auf der Basis primärenergetischer Werte) bis 2020 zu erreichen. In den Beschlüssen der Bundesregierung vom 6. Juni 2011 wurde dieses Ziel noch einmal bekräftigt. Nach diesen Beschlüssen sollen Bundesgebäude bereits ab 2012 nur noch als Niedrigstenergiegebäude gebaut werden.

Es ist geplant die Novelle entsprechend der EPBD 2010 bis spätestens zum 9. Juli 2012 umzusetzen. Die EnEV 2012 würde dann zum Januar 2013 in Kraft treten.

Noch wird die Verschärfung der Anforderungen unter den Gesichtspunkten der Machbarkeit und der Wirtschaftlichkeit kontrovers diskutiert. Vor allem die Immobilienwirtschaft kritisiert die steigenden Anforderungen als unwirtschaftlich.

Nach ersten Entwürfen aus dem BMVBS und dem BMWi sollen die Anforderungen aber weniger stark erhöht werden. In einem Vortag von Herrn André Hempel (BMVBS) vom 29.3.2012 (Zusammenfassung unter »GN Bauphysik) sind vor allem folgenden Änderungen geplant:

  • Umsetzung der Änderungen der neuen »DIN V 18599 (Dezember 2011)
  • Einführung des Berechnungsverfahrens "EnEV easy" als Vorabschätzung
  • Erhöhungen der Anforderungen des Referenzgebäudes:
    - Fenster mit UW = 1,00 W/m²K
    - unterer Gebäudeabschluss U = 0,30 W/m²K
  • Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz sollen an das Referenzgebäude gekoppelt werden H'T ≤ H'T,Ref * 1,3
  • Für Nichtwohngebäude soll eine Erzeugeraufwandszahl eg = 0,85 eingeführt werden, um die Anforderungen des EEWärmeG zu erfüllen.
  • Im Gebäudebestand sollen die Anforderungen nicht erhöht werden. Nur bei Platzmangel soll ein Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von λ=0,035 W/mK (bisher λ=0,040 W/mK) eingebaut werden.

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