Aktuell: Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) vom 18.11.2013 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Teil 1, Nr. 67/2013 vom 21.11.2013) (»Informationen).

Seit Oktober 2009 gilt die »EnEV 2009. Eigentlich sollte es bereits 2012 eine weitere Novelle der Energieeinsparverordnung geben. So hatte es die Bundesregierung bereits 2007 in einer Kabinettsklausur in Meseberg beschlossen (Integriertes Energie- und Klimaprogramm - IEKP). Gegenüber der EnEV 2009 sollte das Anforderungsniveau noch einmal um 30% angehoben werden.

Parallel dazu hat die Europäische Union im Sommer 2010 eine neue Gebäuderichtlinie (»EPBD 2010) beschlossen. Danach sind verschärfte Anforderungen bei Neubauten und Bestandsgebäuden in den Mitgliedsländern einzuführen. Die Richtlinie ist bis Juli 2012 in nationales Recht umzusetzen.

  • Ab 2021 sind alle Neubauten als »Niedrigstenergiegebäude auszuführen.
  • Die Aushangpflicht für »Energieausweise wird auf öffentlich zugängliche Gebäude ab 500 m² Nutzfläche gesenkt. Ab 2015 gilt die Aushangpflicht auch für Gebäude mit 250 m² Nutzfläche.
  • Energieausweise müssen bei Verkauf und Vermietung unaufgefordert vorgelegt werden. In Verkaufs- und Vermietungsanzeigen ist eine Energiekennzahl anzugeben.
  • Für Energieausweise werden Qualitätskontrollen eingeführt.

Am 28.9.2010 hat die Bundesregierung ihr »Energiekonzept verabschiedet. Auch hier wurde festgelegt, dass mit der EnEV 2012 begonnen werden soll, das Niveau des "klimaneutralen Gebäudes" (auf der Basis primärenergetischer Werte) bis 2020 zu erreichen. In den Beschlüssen der Bundesregierung vom 6. Juni 2011 wurde dieses Ziel noch einmal bekräftigt. Nach diesen Beschlüssen sollen Bundesgebäude bereits ab 2012 nur noch als Niedrigstenergiegebäude gebaut werden.

Es war geplant, die Novelle entsprechend der EPBD 2010 bis spätestens zum 9. Juli 2012 umzusetzen. Das Verfahren steckte aber in den Ministerien fest. Der Referentenentwurf wurde erst am 15.10.2012 verabschiedet. Ein Beschluss der Bundesregierung wurde am 6.2.1013 verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Beschluss der Bundesregierung am 11.10.2013 mit Änderungen zugestimmt. Nach Zustimmung des Bundestages und Notifizierung durch die EU kann die Novelle dann voraussichtlich 2014 in Kraft treten.

Nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 6.2.2013 sind vor allem folgenden Änderungen geplant:

  • Umsetzung der Änderungen der neuen »DIN V 18599 (Dezember 2011)
  • Einführung des Berechnungsverfahrens "EnEV easy" als Vorabschätzung
  • Erhöhungen der Anforderungen des Referenzgebäudes:
    - ab 2014: 87,5% des Referenzgebäudes 2009
    - ab 2016: 75% des Referenzgebäudes 2009
  • Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz sollen an das Referenzgebäude gekoppelt werden:
    - ab 2014: H'T ≤ H'T,Ref * 1,1
    - ab 2016: H'T ≤ H'T,Ref * 1,0
  • Für Nichtwohngebäude gelten etwa die gleichen Anforderungen, wie für Wohngebäude. Hier sind aber vorerst noch einige Ausnahmen vorgesehen.
  • Im Gebäudebestand sollen die Anforderungen nicht erhöht werden. Nur bei Platzmangel soll ein Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von λ=0,035 W/mK (bisher λ=0,040 W/mK) eingebaut werden.

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