|
|
Prüfung von EnEV-Nachweisen im Land Brandenburg - Prüfsachverständige für energetische GebäudeplanungIm Land Brandenburg gehören die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu den Bautechnischen Nachweisen (§ 66 BbgBO). Die EnEV-Nachweise von Sonderbauten sind durch Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung (PSVeGP) zu prüfen (§ 66 Abs. 6 BbgBO). Werden die Nachweise durch einen Prüfsachverständigen erstellt, entfällt die Prüfung und damit entfallen auch zusätzliche Kosten. Entsprechend § 9 BbgPrüfSV bin ich als Prüfsachverständiger auch im Land Brandenburg anerkannt und stelle Nachweise nach EnEV auf und prüfe Nachweise im Land Brandenburg. § 66 Abs. 6 BbgBO - Auszug - Weblinks»Informationen zur EnEV Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DV Bln) |