In einem konventionellen Kraftwerk treiben Kohle, Erdgas, Öl oder andere Energieträger einen Generator an. Nur etwa 40% der Energie kann davon als Strom genutzt werden. Die restliche Energie wird als Wärmeenergie über Kühltürme ungenutzt an die Umgebung abgegeben.

Bei Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird die Abwärme für die Beheizung oder Warmwasserbereitung genutzt. Auf diese Weise können etwa 90% der eingesetzten Energie genutzt werden. Gegenüber der herkömmlichen Stromerzeugung werden so etwa 40% Primärenergie eingespart. Deshalb trägt die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wesentlich zur Reduktion von CO2-Emissionen bei.

Große Heizkraftwerke nutzen schon seit Jahren das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung und versorgen Ihre Kunden gleichzeitig mit Strom und Fernwärme.

Blockheizkraftwerke (Leistungen zwischen 50 kW und 2 MW) versorgen zusammenhängende Wohngebiete, Wohnblocks oder größere Nichtwohngebäude mit Strom und Wärme. Hier werden vor allem Verbrennungsmotoren oder Gasturbinen eingesetzt.

Auch in Einfamilienhäusern oder einzelnen Mehrfamilienhäusern lassen sich kleine Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung einsetzen, sogenannte Mikro-KWK-Anlagen.

In der Regel werden Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung nur für 20-25 % der benötigten Wärmeleistung ausgelegt, um eine möglichst hohe Auslastung der KWK-Anlage zu gewährleisten. Eine KWK-Anlage sollte möglichst zu 50% (entspricht ca. 4.500 Vollbenutzungsstunden p.a.) ausgelastet werden. Die restliche Wärmemenge wird z.B. durch einen Öl-Brennwert-Kessel erzeugt.

KWK-Anlagen haben einen elektrischen Wirkungsgrad von 20-40%. Zusammen mit der thermischen Leistung kann die KWK-Anlage so einen Brennstoffwirkungsgrad von 80-90% erreichen.

 

Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

Die Förderung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung ( KWK) ist abhängig von der Art des verwendeten Brennstoffes. Für Biomasseanlagen erhalten eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), während alle anderen Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden.

Biomasseanlagen (§ 27 EEG), die 2010 in Betrieb genommen werden erhalten für 20 Jahre eine feste Vergütung von bis zu 11,55 Cent/kWh (Anlagen bis 150 kW). Für KWK-Anlagen wird darüber hinaus ein Bonus in Höhe von 2,97 Cent/kWh (EEG Anlage 3) gewährt. Wird die Anlage mit nachwachsenden Rohstoffen (Anlage 1 EEG) betrieben, wird ein weiterer Bonus in Höhe von bis zu 5,94 Cent gewährt. Für Anlagen, die 2011 oder später in Betrieb gehen, verringern sich die Vergütungen jeweils um 1% p.a. (§ 20 EEG).

Die Investition in Biomasseanlagen wird auch durch zinsgünstige Darlehen der KfW (KfW-Programm Erneuerbare Energien) unterstützt.

Nach dem KWKG erhalten hocheffiziente KWK-Anlagen eine Vergütung in Höhe des üblichen Preises (durchschnittlicher Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig) und einen Zuschlag in Höhe von bis zu 5,11 Cent/kWh (für einen Leistungsanteil bis 50 KW). Der Zuschlag wird für max. 30.000 Vollbenutzungsstunden innerhalb von 6 Betriebsjahren (das entspricht 5.000 Vollbenutzungsstunden p.a.) gewährt.

Ab dem 1.4.2012 werden Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel wieder über ein Förderprogramm durch das BAFA gefördert.
»www.bafa.de → Energie → Kraft-Wärme-Kopplung 

Weitere Informationen zu KWK-Anlagen

Die Weiterentwicklung von konventionellen Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die Brennstoffzelle. Auch hier wird gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt, jedoch ohne einen Verbrennungsvorgang. Weitere Informationen finden Sie unter »Brennstoffzellen

Der Ökostromanbieter »Lichtblick AG vertreibt seit 2010 KWK-Anlagen unter dem Namen ZuhauseKraftwerk. Dabei handelt es sich um einheitliche KWK-Anlagen die zusammen mit der Volkswagen AG entwickelt wurden. Die Anlagen werden vom Stromanbieter betrieben und so gesteuert, dass der Strom als Spitzenlaststrom verkauft werden kann, wodurch sich die Vergütung für den erzeugten Strom erheblich verbessert.

Weblinks

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