Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs (Bedarfsausweis) werden immer dann ausgestellt, wenn keine Verbrauchsdaten vorliegen oder die Verbrauchsdaten vermutlich nicht verlässlich sind. Außerdem ist ein Bedarfsausweis immer dann eine sinnvolle Grundlage, wenn ein Gebäude energetisch modernisiert werden soll.

Bedarfsausweise sind für folgende Gebäude auszustellen:

  • neue Gebäude,
  • geänderte Gebäude, bei denen Berechnungen nach § 9 (2) EnEV durchgeführt werden,
  • Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und
  • Gebäude für die die erforderlichen Verbrauchsdaten nicht vorliegen.

Beim Bedarfsausweis gibt es viele Möglichkeiten der Berechnung. Kosten lassen sich vor allem durch Vereinfachungen beim Aufmaß und durch die Verwendung typischer Bauteile sparen. Diese Vereinfachungen verfälschen jedoch das Ergebnis zum Teil erheblich.

Grundsätzlich ist der Bedarfsausweis nicht besser ist als ein Verbrauchsausweis. Die Qualität (Verlässlichkeit) dieses Ausweises hängt besonders stark vom Aussteller ab. Beim Bedarfsausweis sollten die Daten grundsätzlich vom Aussteller erhoben werden. Eigentümer sind in der Regel nicht in der Lage sind, die für den Bedarfsausweis notwendigen Daten korrekt zu erfassen. Deshalb ist ein Verbrauchsausweis meist besser als ein Bedarfsausweis, bei dem der Eigentümer die Daten erhoben hat.

Leider gibt bisher kein Qualitätskontrollen bei der Ausstellung von Energieausweisen und kaum Sanktionen, wenn die ohnehin geringen Qualitätsanforderungen nicht erfüllt werden. Auch die geplante Zertifizierung von Energieberatern durch die dena wurde noch nicht eingerichtet.

Checkliste für Angebote zum Bedarfsausweis

  • Ist eine Begehung des Gebäudes mit einer Bestandsaufnahme vor Ort vorgesehen?
  • Wird der Ausweis auf der Grundlage der Maße in Bestandplänen/Aufmaß vor Ort ermittelt oder werden die Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß angewendet?
  • Werden die Wärmedurchgangskoeffizienten entsprechend dem vorgefundenen Bestand berechnet oder werden die Pauschalwerte für die vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität verwendet?
  • Werden für die Bewertung der Anlagentechnik Pauschalwerte verwendet oder werden die ausführlichen Verfahren (Tabellenverfahren, oder ausführliches Verfahren) nach DIN 4701-10 für die Bewertung benutzt?
  • Welche Ausbildung hat der Energieberater (Bewertung der Baukonstruktion und Bewertung der Anlagentechnik)? Meist sind beim BAFA zugelassene Energieberater (Beraterliste des »BAFA für die Energiesparberatung) gut qualifiziert.

Links

We use cookies

We use cookies on our website. Some of them are essential for the operation of the site, while others help us to improve this site and the user experience (tracking cookies). You can decide for yourself whether you want to allow cookies or not. Please note that if you reject them, you may not be able to use all the functionalities of the site.