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KfW-Förderung für Wohngebäude
Aktueller Hinweis: Seit dem 1.4.2012 ist auch die Förderung von Baudenkmalen im Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" zu besonderen Bedingungen möglich. Alle Förderprogramme der KfW können kumuliert werden. Für Wohngebäude sind vor allem folgende Förderprogramme interessant: WohnungseigentumsprogrammGefördert wird der Bau oder Erwerb von selbst genutzen Gebäuden oder Eigentumswohnungen. Es kann auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen gefördert werden. Die KfW finanziert bis zu 100 % der Gesamtkosten bis zu einem Betrag von max. 50.000 €. Energieeffizient BauenSeit dem 1.1.2012 gelten neue Anlagen mit "Technischem Mindestanforderungen" zu den Merkblättern. Die Änderungen betreffen vor allem den Umfang der geforderten Nachweise (z.B. »Wärmebrückennachweise) und die Baubegleitung durch Sachverständige. Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern und Passivhäusern über zinsvergünstigte Darlehen und Tilgungszuschüsse. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes:
Die KfW finanziert den Bau von KfW-Effizienzhäusern zur Selbstnutzung oder Vermietung bis zu 100% der Bauwerkskosten (max. 50.000 € pro WE). Der Effizienzhausstandard ist von einem Sachverständigen zu bescheinigen. Für die Förderung von KfW-Effizienzhäusern 40 und 55 ist die Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. Wohnraum ModernisierenAktueller Hinweis: Das Förderprogramm "Wohnraum modernisieren" ist zum 31.12.2011 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Förderanträge konnten noch bis zum 16.12.2011 gestellt werden. Das Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" wird als Kreditprogramm in 2012 weitergeführt. Die Zuschuss-Förderung endete zum 31.12.2011.
Energieeffizient Sanieren (Kredit)Seit dem 1.1.2012 gelten neue Anlagen mit "Technischem Mindestanforderungen" zu den Merkblättern. Die Änderungen betreffen vor allem den Umfang der geforderten Nachweise (z.B. »Wärmebrückennachweise) und die Baubegleitung durch Sachverständige. Bei der Erneuerung der Heizung ist nun immer ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. In diesem Förderprogramm werden Maßnahmen an Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes mit einem zinsvergünstigtem Darlehen und Tilgungszuschüssen gefördert. Gefördert werden Gebäude, für die vor dem 1.1.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Grundsätzlich werden nur Verbesserungen der bestehenden Gebäudesubstanz gefördert (also keine zusätzlichen Fenster oder Erweiterungen der Wohnfläche etc.). Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Gefördert werden 100% der förderfähigen Kosten (einschl. Nebenkosten, max: 75.000 € pro WE). Der Effizienzhausstandard ist von einem Sachverständigen zu bescheinigen. Für die Förderung von KfW-Effizienzhäusern 55 und bei der Förderung von Baudenkmalen ist die Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen Gefördert werden die folgenden Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombinationen dieser Maßnahmen:
Bei den Einzelmaßnahmen werden 100% der förderfähigen Kosten (einschl. Nebenkosten, max. 50.000 € pro WE) gefördert. Die vorgesehenen Maßnahmen sind von einem Sachverständigen zu bescheinigen. Für alle Einzelmaßnahmen gelten technische Mindestanforderungen, die über die Anforderungen der EnEV hinausgehen. Für Baudenkmale gibt es Ausnahmen. Maßnahmen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, werden im KfW-Förderprogramm "Wohnraum modernisieren" gefördert. In Berlin fördert die IBB Maßnahmen nach diesem Förderprogramm mit zusätzlichen Zinsvergünstigungen: »IBB - Energetische Gebäudesanierung Bei KfW-Effizienzhäusern können Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien alternativ (nicht kumulativ) in diesem Förderprogramm oder mit dem BAFA-Programm "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" in gefördert werden. Für die Förderung von Baudenkmalen ist die Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. Energieeffizient Sanieren (Investitionskostenzuschuss)Seit dem 1.1.2012 gelten neue Anlagen mit "Technischem Mindestanforderungen" zu den Merkblättern. Die Änderungen betreffen vor allem den Umfang der geforderten Nachweise und die Baubegleitung durch Sachverständige. Bei der Erneuerung der Heizung ist nun immer ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. In diesem Förderprogramm werden Maßnahmen an Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes mit einem Investitionskostenzuschuss gefördert. Gefördert werden Gebäude, für die vor dem 1.1.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Grundsätzlich werden nur Verbesserungen der bestehenden Gebäudesubstanz gefördert (also keine zusätzlichen Fenster oder Erweiterungen der Wohnfläche etc.). Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Der Effizienzhausstandard ist von einem Sachverständigen zu bescheinigen. Für die Förderung von KfW-Effizienzhäusern 55 und bei der Förderung von Baudenkmalen ist die Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen Gefördert werden die folgenden Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombinationen dieser Maßnahmen:
Bei den Einzelmaßnahmen werden 100% der förderfähigen Kosten (einschl. Nebenkosten) mit einem Zuschuss von 7,5% (max. 3.750 € pro WE) gefördert. Die vorgesehenen Maßnahmen sind von einem Sachverständigen zu bescheinigen. Für alle Einzelmaßnahmen gelten technische Mindestanforderungen, die über die Anforderungen der EnEV hinausgehen. Für Baudenkmale gibt es Ausnahmen. Bei KfW-Effizienzhäusern können Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien alternativ (nicht kumulativ) in diesem Förderprogramm oder mit dem BAFA-Programm "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" in gefördert werden. Für die Förderung von Baudenkmalen ist die Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. Energieeffizient Sanieren SonderförderungIm diesem Sonderprogramm werden zusätzliche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung gefördert:
Beim Bau oder der Modernisierung zu einem KfW-Effizienzhaus 40 bzw. 55 und bei der Förderung der Modernisierung von Baudenkmälern ist die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Weblinks |