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Förderung von Solaranlagen (PV-Anlagen) nach dem EEGSolarenergie gehört zu den erneuerbaren Energieträgern. In Deutschland können mit 1 kWp-Photovoltaik-Anlage (das entspricht einer Fläche von 9-10 m²) bei optimaler Ausrichtung etwa 800 bis 1000 kWh Strom pro Jahr erzeugt werden. Der durchschnittliche jährliche Stromverbrauch eines Vier- Personen- Haushalts in Deutschland liegt bei etwa 3.000-4.000 kWh. Die Stromerzeugung aus Solarenergie wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Abhängig von der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Hinweis: Durch die EU-Richtlinie 2009/28/EG wird eine Änderung des EEG notwendig, die bis zum 5.12.2010 umzusetzen war. Für Solaranlagen an oder auf einem Gebäude gelten die Vergütungen nach § 33 EEG abzüglich der Degression nach §20 EEG. Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Vergütungen von Anlagen bis 30 kW Anlagenleistung:
Die Vergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Beim Eigenverbrauch in Wohngebäuden (bei Stromkosten von ca. 20 Cent/kWh) ist die Vergütung höher, als bei der Einspeisung in das Netz (Anlage ab 1.1.2011: Bei Netzeinspeisung: 28,74 Cent --> Bei 100% Eigenverbrauch 15,43 Cent + 20 Cent Einsparung = 35,43 Cent). Hinweis: Nach Berechnungen der Bundesnetzagentur vom 16.6.2011 ist eine Anpassung der Vergütungssätze zum 1.7.2011 nicht notwendig. Die nächste reguläre Anpassung der Vergütungssätze erfolgt zum 1.1.2012.
Ergänzend zur Vergütung nach dem EEG fördert die KfW die Finanzierung von Solaranlagen über das KfW-Förderprogramm Erneuerbare Energien. Für eine überschlägige Wirtschaftlichkeitsberechnung ist der PV.rechner der Energieagentur NRW zu empfehlen: »www.energieagentur.nrw.de/pv.rechner Weitere Informationen
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