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Niedrigstenergiegebäude (Fast-Nullenergiegebäude)Der Begriff Niedrigstenergiegebäude wird in der »EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffzienz von Gebäuden (EPBD 2010, RL 2010/31/EU) definiert. In den Entwürfen zu dieser Richtlinie wurde auch der Begriff Fast-Nullenergiegebäude benutzt. Danach ist ein "Niedrigstenergiegebäude ein Gebäude, das eine sehr hohe ... Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen - einschließlich Energie aus erneuerbaren Qeullen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird - gedeckt werden." Ab 2021 sollen alle Neubauten als Niedrigstenergiegebäude gebaut werden. Gebäude, die von Behörden als Eigentümer gebaut werden, sollen bereits ab Anfang 2019 diesen Standard einhalten. Um diesen hohen Standard zu erreichen, müssen diese Gebäude gut gedämmt werden. Vergleichbare Standards sind der »Passivhaus-Standard oder der Null-Energiehaus-, der Plus-Energiehaus-Standard oder die KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 (EnEV 2009). Zusätzlich ist die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zur Deckung des restlichen Energiebedarfs erforderlich. Konkrete Anforderungen an die Planung und den Bau von Niedrigstenergiegebäuden gibt es zur Zeit noch nicht. Weblinks |